Besondere Volksschulen können Lehrpersonen, die bei ihnen angestellt sind, bezahlten Teilurlaub für die Absolvierung eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule gewähren, der mit einem Lehrdiplom für die Volksschule abgeschlossen wird.
Die besondere Volksschule ist für die Bewilligung zuständig. Die der besonderen Volksschule dadurch entstandenen Gehaltskosten erstattet das AKVB zurück.
Im Merkblatt finden Sie genauere Informationen zu den Bedingungen sowie zum Verfahren bei der Gesuchsstellung um bezahlten Teilurlaub. Es hilft auch beim Ausfüllen des Gesuchs über das Online-Formular.