Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Rückerstattung Weiterbildung

Rückerstattungen sind im Rahmen von individuellen Weiterbildungen, Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) und schulinternen Weiterbildungen möglich. Die Gesuche um Rückerstattungen an Weiterbildungen werden elektronisch abgewickelt.

Präzisierung: Übernahme der Kosten von digitalen Weiterbildungen

Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) weist darauf hin, dass es auch die Kosten von Weiterbildungen übernehmen kann, welche ausschliesslich digital und ohne Kursleitung durchgeführt werden (z.B. mittels browserbasiertem Weiterbildungstool). Es gelten die in den Merkblättern festgehaltenen Regelungen und Bewilligungskriterien. Siehe

Rückerstattet werden einzig Kosten für die Fortbildung von Lehrpersonen und Schulleitungen. Anderweitige Gebühren, beispielsweise für digitale Lehrmittel oder für allgemeine Software (z.B. Office-Anwendungen), sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Schulinterne Weiterbildungen: Falls für die Beurteilung des Rückerstattungsanspruches notwendig, kann das AKVB bei Gesuchen im Zusammenhang mit schulinternen Weiterbildungen einen Nachweis der effektiv genutzten Lizenzen einfordern. Wir bitten Sie deshalb, sicherzustellen, dass die verwendete Software, respektive das verwendete Weiterbildungstool oder der Anbieter, Bestätigungen ausstellt, aus denen die erbrachte Weiterbildungsleistung ersichtlich ist.

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