Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Aktivitäten im und am Wasser

Gut organisierte Aktivitäten im Freien können wesentlich zur Attraktivität der Schule beitragen. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich begeistert, wenn sie auf Schulreisen, in Lagern oder an Exkursionen Bewegungs- und Gemeinschaftserlebnisse in der Natur erleben.

Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist jederzeit zu gewährleisten. Insbesondere Aktivitäten im und am Wasser müssen von den Lehrpersonen vorgängig gut geplant werden. Es muss eine Risikoanalyse und ein Sicherheitsdispositiv erstellt werden.

Von Aktivitäten an stark fliessenden Gewässern raten wir dringend ab. Beim Schwimmunterricht im See empfehlen wir als Mindestausbildung das Brevet Basis Pool mit dem Modul See. Eine Lehrperson wird dadurch befähigt, eine Rettung und Bergung selbstständig durchzuführen.

Wir stützen uns auf die Ausbildungsstruktur der SLRG. Die SLRG bietet jedoch keine speziellen Kurse für Lehrpersonen an, die mit ihren Klassen Aktivitäten wie Plantschen und Stauen an einem Gewässer durchführen.

In Abhängigkeit der Umgebung muss die Lehrperson für solche Aktivitäten nicht unbedingt über ein Brevet verfügen, wenn folgende Punkte erfüllt, respektive geklärt sind:

  • Die Lehrperson muss den Ort am Gewässer gut kennen. (Gefahrenanalyse, Rekognoszierung)
  • Die Wassertiefe muss gering sein und das Wasser darf nur minim fliessen.
  • Die Stelle muss übersichtlich sein, und die Schülerinnen und Schüler müssen überwacht werden können.
  • Es müssen genügend Begleitpersonen vorhanden sein, um die Schülerinnen und Schüler überwachen und betreuen zu können.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen informiert werden, was erlaubt ist und was nicht. Die Vorgaben müssen durchgesetzt werden.

Weitere Kriterien beeinflussen die Beurteilung einer für das Plantschen und Stauen geeigneten oder nicht geeigneten Stelle:

  • Schulstufe
  • Charakter der Klasse (Reife, Gehorsam)
  • Wasserkompetenzen der Schülerinnen und Schüler
  • BKD – Empfehlungen für Sportaktivitäten im Freien

  • SLRG Regeln

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