Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Bezahlter Teilurlaub für Lehrkräfte ohne adäquate Ausbildung (LOAA) während der berufsbegleitenden Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule

Für Lehrpersonen ohne adäquate Ausbildung schafft die Bildungs- und Kulturdirektion geeignete Rahmenbedingungen, um eine entsprechende Ausbildung nachzuholen.

Die ausreichende Versorgung der öffentlichen Schule mit ausgebildeten Lehrpersonen ist der Bildungs- und Kulturdirektion ein wichtiges Anliegen. Lehrpersonen, die im Kanton Bern an einer Regelschule oder einer besonderen Volksschule angestellt und über 35 Jahre alt sind, können für die Absolvierung eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule, der mit einem Lehrdiplom für die Volksschule abgeschlossen wird, ein Gesuch um bezahlten Teilurlaub stellen. Diese Mitfinanzierung soll den Anreiz erhöhen, die Ausbildung zur Lehrperson zu absolvieren und dazu beitragen, die Versorgung der Volksschule mit adäquat ausgebildeten Lehrpersonen zu verbessern.

Ab dem 1. Februar 2024 können Lehrpersonen aller Stufen der öffentlichen Volksschule diese Unterstützungsmöglichkeit nutzen. Darüber hinaus wird das berufsbegleitende Studium an verschiedenen Ausbildungsstätten im und ausserhalb des Kanton Berns unterstützt. Diese Sonderregelung gilt vorläufig vom 1.2.2024 bis am 31.12.2026.

Die Bedingungen zur Gewährung des bezahlten Teilurlaubs werden im jeweiligen Merkblatt genauer erläutert.

Vorgehensweise zur Gesuchsstellung: Füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular online aus. Anschliessend erhalten Sie ein PDF-Formular zum Ausdruck. Dieses unterschreiben Sie und geben es an die Schulleitung auf Papier weiter. Das weitere Vorgehen ist im entsprechenden Merkblatt aufgeführt.

Unterlagen bei Anstellung an einer Regelschule im Kanton Bern

  • Merkblatt und Gesuchsformular

Unterlagen bei Anstellung an einer besonderen Volksschule im Kanton Bern

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