Die Gemeinden führen eigene Archive. Die Archivführung der Gemeinden, ihrer Anstalten und von Körperschaften, die dem Gemeindegesetz unterstellt sind, wird in der ArchDV Gemeinden geregelt.
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Die Gemeinden führen eigene Archive. Die Archivführung der Gemeinden, ihrer Anstalten und von Körperschaften, die dem Gemeindegesetz unterstellt sind, wird in der ArchDV Gemeinden geregelt.