Besonders schützenswerte Personendaten
Besonders schützenswerte Personendaten sind Angaben über:
- die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht, Zugehörigkeit und Betätigung sowie die Hautfarbe und Herkunft
- den persönlichen Geheimbereich, insbesondere den seelischen, geistigen oder körperlichen Zustand
- Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung
- polizeiliche Ermittlungen, Strafverfahren, Straftaten und die dafür verhängten Strafen oder Massnahmen
Es gilt zu beachten, dass durch zusätzliche Daten Personendaten zu besonders schützenswerten Personendaten werden können.
Beispiel: In der Tagesschule verzichtet ein Kind auf die Konsumation von Schweinefleisch. In Kombination mit Vor- und Nachnamen des Kindes können diese Daten auf eine Religionszugehörigkeit schliessen lassen.
Bearbeiten
Das Bearbeiten von Personendaten umfasst jeden Umgang mit Personendaten, wie das Beschaffen, Aufbewahren, Verändern, Verknüpfen, Bekanntgeben oder Vernichten.
Bekanntgabe
Bekanntgeben ist jedes Zugänglichmachen von Personendaten, wie das Einsichtgewähren, Auskunftgeben, Weitergeben oder Veröffentlichen.
Datenklassifizierung
Die Datenklassifizierung dient zur einheitlichen Zuweisung der Sachdaten, Personendaten und besonders schützenswerten Personendaten, um entsprechende Massnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen zu können.
Siehe auch Ampelsystem und Merkblätter.
Personendaten
Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person.
Beispiel: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Klassenzuweisung, Teilnahme an Flötenunterricht.
Privacy by Default Prinzip
Das Prinzip Privacy by Default beschreibt datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die dem Schutz der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern dienen.
Sachdaten
Sachdaten sind Daten ohne Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Darunter fallen namentlich auch anonymisierte Angaben zu Personen, bei denen ein Rückschluss auf die Identität der Person nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft möglich ist. Sachdaten werden vom Datenschutzrecht nicht erfasst.
Sensible Daten
Sensible Daten sind besonders schützenswerte Personendaten. Auch nicht besonders schützenswerte Personendaten können je nach Kontext zu besonders schützenswerten Personendaten bzw. sensiblen Daten werden.