Medienvertreterinnen und -vertreter dürfen in die Unterrichtsstunde eingeladen werden, um zu berichten. Für die Nennung der Namen und für das Fotografieren braucht es die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen (bzw. deren Eltern).
Medienvertreterinnen und -vertreter dürfen in die Unterrichtsstunde eingeladen werden, um zu berichten. Für die Nennung der Namen und für das Fotografieren braucht es die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen (bzw. deren Eltern).