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Verschlüsselung

Verschlüsselung (auch: Chiffrierung oder Kryptierung) nennt man den Vorgang, bei dem ein für Menschen lesbarer bzw. mit technischen Hilfsmitteln auslesbarer Text - aber auch Informationen wie Ton- oder Bildaufzeichnungen - in eine "unleserliche" Zeichenfolge umgewandelt wird. Die Umwandlung selbst wird in Abhängigkeit von einer Zusatzinformation, dem Schlüssel, gemacht und erfolgt mittels mathematischer Verfahren (Kryptographie). Der umgekehrte Vorgang, also die Verwandlung des Geheimtextes (mithilfe des geheimen Schlüssels) zurück in den Klartext, ist die Entschlüsselung.

Die Verschlüsselung ist eine Massnahme zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Verschlüsselte Daten können durch unbefugte Personen nicht gelesen werden und sind damit vor einer unbefugten Bearbeitung geschützt. Dies bedingt jedoch, dass der Schlüssel sicher aufbewahrt wird und der Zugang zum Schlüssel entsprechend eingeschränkt ist.

Je nach Datenklassifizierung und Rahmenbedingungen werden unterschiedliche Anforderungen an die Verschlüsselung gestellt. Grundsätzlich sind besonders schützenswerte Personendaten immer zu verschlüsseln. Für die Klärung der Frage, ob und auf welche Art und Weise Daten zu verschlüsseln sind, kann mit der zuständigen kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle Kontakt aufgenommen werden. Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle kann sich mit datenschutzrechtlichen Fragen an die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle wenden.

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