Schulen der Volksschulstufe können so genannte Einsatzbetriebe werden. Hierzu braucht es eine Anerkennung durch die zuständige Regionalstelle des Bundes.
Anerkennungsverfahren als Einsatzbetrieb
Interessierte Schulen können beim zuständigen Regionalzentrum ein Gesuch um Anerkennung als Einsatzbetrieb einreichen.
Einsatz von Zivis an Schulen
Zivis können zur Unterstützung des Unterrichts eingesetzt werden. Dies im Sinne einer Klassenhilfe. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Verantwortung für den Unterricht immer bei der angestellten Lehrperson bleibt. Die Lehrperson hat also sowohl einen Nutzen durch den Zivi, aber auch eine Führungsaufgabe. Die konkreten Einsätze sind im Pflichtenheft festzulegen.
Heute schon sind Einsätze an Tagesschulen möglich.
Die neue gesetzliche Grundlage des Bundes erlaubt also auch eine Kombination der Einsätze.
Kosten
Die Einsatzbetriebe haben die Zivis monatlich für Spesen zu entschädigen (Reisekosten für Arbeitsweg während der Woche, Verpflegung, Unterkunft wo nötig und Sold). Überdies stellt das Regionalzentrum des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI) dem Einsatzbetrieb für die erhaltene Arbeitskraft eine Abgabe an den Bund in Rechnung. Beide Aufwendungen dürften für einen Einsatzbetrieb bei rund CHF 1500.-- pro Zivi und Monat zu liegen kommen.
Die EO-Entschädigung erhalten die Zivis von der Ausgleichskasse direkt oder über ihren Arbeitgeber.