Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Zusammenarbeit Musikschule-Volksschule

Die 28 anerkannten Musikschulen ergänzen den Musikunterricht der Volksschule. Wenn sich Volksschule und Musikschule austauschen, gemeinsam Ressourcen nutzen und voneinander lernen, profitieren die Kinder und Jugendlichen, die Schule als Ganzes und die Gemeinde.

Projekte und Unterrichtsformen

Je nach Schule und Gemeinde zeigt sich die Zusammenarbeit in verschiedenen Formen und (Klang-)Farben: Gemeinsame Aufführungen, ein Musikfestival, Klassenmusizieren, Austausch von Lehrpersonen usw.

  • Projekte und Unterrichtsformen (Website VBMS)

Kompensation

Wenn Schülerinnen und Schüler der Volksschule zusammen mit den fakultativen Fächern und dem Musikschulunterricht auf eine hohe wöchentliche Lektionenzahl kommen, kann die Schulleitung der Volksschule eine Kompensation von obligatorischem Unterricht bewilligen. Dies sehen die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) des Lehrplans 21 im Kanton Bern vor. Volksschulen und Musikschulen haben diese Möglichkeit etabliert und dafür Gesuchformulare erstellt.

Eine Kompensation bietet neben der zeitlichen Entlastung Chancen, die musikalische Ausbildung besser in den Alltag einzubinden: Vielleicht können Schülerinnen und Schüler den Musikschulunterricht gerade während des kompensierten Unterrichts besuchen oder in dieser Zeit üben.

Talentförderung

Musikalisch talentierte Schülerinnen und Schüler können gefördert werden, indem sie eine Schule mit spezifisch-strukturiertem Förderprogramm besuchen oder an ihrer bisherigen Schule Dispensationen beantragen. Auf diese Weise erhält die musikalische Ausbildung in ihrem Alltag genügend Raum. Sie brauchen dazu eine Talentkarte, die von der Fachkommission im musischen Bereich vergeben wird.

Die Musikschulen führen Schülerinnen und Schüler an ein intensiveres Engagement heran und schaffen in Zusammenarbeit Angebote auf regionaler und kantonaler Ebene.

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