Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Zusammenarbeit Musikschule-Volksschule

Die 28 anerkannten Musikschulen ergänzen den Musikunterricht der Volksschule. Wenn sich Volksschule und Musikschule austauschen, gemeinsam Ressourcen nutzen und voneinander lernen, profitieren die Kinder und Jugendlichen, die Schule als Ganzes und die Gemeinde.

Kompensation

Wenn Schülerinnen und Schüler der Volksschule zusammen mit den fakultativen Fächern und dem Musikschulunterricht auf eine hohe wöchentliche Lektionenzahl kommen, kann die Schulleitung der Volksschule eine Kompensation von obligatorischem Unterricht bewilligen. Dies sehen die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) des Lehrplans 21 im Kanton Bern vor. Volksschulen und Musikschulen haben diese Möglichkeit etabliert und dafür Gesuchformulare erstellt.

  • Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) des Lehrplans 21 (Kapitel 4)

  • FAQ zum Lehrplan 21

  • Brief an die Volksschulen und Musikschulen zur Einführung der Kompensationen (30. Juni 2018)

  • Worb – Beispiel für ein Gesuch zur Kompensation

Talentförderung

Musikalisch talentierte Schülerinnen und Schüler können gefördert werden, indem sie eine Schule mit spezifisch-strukturiertem Förderprogramm besuchen oder an ihrer bisherigen Schule Dispensationen beantragen. Auf diese Weise erhält die musikalische Ausbildung in ihrem Alltag genügend Raum.

Sie brauchen dazu eine Talentkarte, die von der Fachkommission im musischen Bereich vergeben wird. Die Talentkarte beantragen sie über die Plattform «Berner Talent» (Gesucheingabe bis 15. Februar im Hinblick auf das folgende Schuljahr).

Die Musikschulen führen Schülerinnen und Schüler an ein intensiveres Engagement heran und schaffen in Zusammenarbeit Angebote auf regionaler und kantonaler Ebene.

Verband Bernischer Musikschulen - Informationen zur Talentförderung

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