Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Sicherheit im Unterricht

Lehrpersonen und Schulleitungen sind im Rahmen ihres Berufsauftrages für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler verantwortlich und stellen sicher, dass Schulräumlichkeiten und ausserschulische Aufenthaltsorte die nötigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Im Unterricht werden verschiedenste Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel eingesetzt. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Schülerinnen und Schüler sind im Gebrauch und in der Wartung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln anzuleiten. Sie sollen auf einen sorgfältigen Umgang und auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen werden.
  • In den Unterrichtsräumen, in denen Maschinen und Geräte aufgestellt oder in welchen mit Hilfsmitteln gearbeitet wird, sind die Schülerinnen und Schüler über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu orientieren.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind beim Umgang mit Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Hilfsmitteln der Situation entsprechend zu beaufsichtigen.
  • Vorkehrungen bei allfälligen Vorkommnissen und Unfällen sind mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.
  • Bei der Auswahl, Bearbeitung, Verwendung und Entsorgung von Materialien ist auf einen umweltschonenden Umgang zu achten. Auf die Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Fragen der Herkunft, Produktion, Verwendung, Umweltbelastung und des Recyclings von Materialien sollen im Unterricht thematisiert werden.

In den Schulräumlichkeiten sind die feuerpolizeilichen Vorschriften und weitere Sicherheitsmassnahmen einzuhalten.

Sorgfaltspflicht der Lehrerinnen und Lehrer:
Lehrpersonen haben im beruflichen Alltag eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Der Leitfaden vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) «Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen im Beruf» beschreibt wichtige Bereiche, in denen Lehrpersonen haften können, und konkretisiert diese mit gerichtlich beurteilten Einzelfällen aus der Rechtspraxis. Die Bildungs- und Kulturdirektion empfiehlt den Lehrpersonen dieses hilfreiche Instrument. Der Leitfaden ist als pdf erhältlich und kann auf der Webseite von LCH kostenpflichtig bestellt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben im Unterricht die (objektiv) gebotene Sorgfalt anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der Arbeitsmittel, die Vorkehrungen zur Verhütung von Unfällen, die Instruktion der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Beaufsichtigung. Bei Schadenfällen entfällt eine Haftung, wenn der Sorgfaltspflicht die notwendige Beachtung geschenkt worden ist.

Im Lehrplan 21 sind unter allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB), 8. Sicherheitsbestimmungen und Datenschutz Ausführungen zu den Sicherheitsbestimmungen und zum Einsatz von Maschinen, Geräten und Hilfsmitteln insbesondere in den Fachbereichen Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Gestalten und Bewegung und Sport zu finden.

  • Angebote der BFU für Schulen

  • Leitfaden LCH zu Verantwortlichkeit im Lehrberuf

  • Sicherheitsbestimmungen im Lehrplan 21

  • Leitfaden von chemsuisse

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