Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB kann folgende Teilurlaube gewähren:
Die Anstellungen der Lehrpersonen werden durch das Amt für zentrale Dienste geregelt.
Informationen zu:
- Anstellungsbedingungen
- Während der Anstellung
- Beendigung Anstellung
- Etc.
Instrument zur Arbeitszeiterfassung (AZE) für Lehrpersonen/Schulleitungen
Das AKVB stellt den Lehrpersonen/Schulleitungen ein elektronisches AZE-Tool zur Verfügung, das auf die geltenden rechtlichen Grundlagen abgestimmt ist.
Die nachfolgend aufgelisteten Sonderpools entschädigen Schulleitungen und Schulen für zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit ausserordentlichen Situationen.
- Sonderpool «Integrative Sonderschulung» (gültig bis 31. Juli 2026)
- Sonderpool «Spezialaufgabe Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Schutzstatus S» (gültig bis 31. Juli 2025)
Rückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich:
- Individuelle Weiterbildungen
- Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)
- Schulinterne Weiterbildungen
Zur Führung der MAG zwischen Schulleitung und Lehrpersonen bzw. zwischen Anstellungsbehörde und Schulleitung stellt die Bildungs- und Kulturdirektion im Internet ein Gesprächsformular zur Verfügung. Der jeweils dazu gehörende Leitfaden erläutert das Vorgehen beim MAG.