Kinder, die mit dem Regelschulangebot nicht ausreichend geschult werden können, besuchen das besondere Volksschulangebot. Dieses wird integrativ in einer Schule mit Regelklassen oder separativ in einer besonderen Volksschule besucht. Der Bedarf des Kindes an einem besonderen Volksschulangebot, insbesondere an ver-stärkten sonderpädagogischen Massnahmen, wird in der Regel mit dem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ermittelt. Hierbei werden besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet.
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