Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Sonderpädagogische Massnahmen

Unter sonderpädagogischen Massnahmen werden Massnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf verstanden. Es wird zwischen einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen unterschieden. Die einfachen sonderpädagogischen (und unterstützenden Massnahmen) gehören zum Regelschulangebot. Die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen sind Teil des besonderen Volksschulangebots.

Bei sonderpädagogischen Massnahmen werden besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet. Sie finden sich unter anderem in den Abklärungsberichten der Erziehungsberatung, Förderplanungen und Beurteilungsberichten.

Die mit dem Vollzug des Volksschulgesetzes betrauten Personen können einander im Einzelfall Personendaten von Schülerinnen und Schülern, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten bekannt geben, wenn diese zur Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe zwingend erforderlich sind. Besondere Geheimhaltungspflichten bleiben vorbehalten.

Bei der Ermittlung des Bedarfs des Kindes am besonderen Volksschulangebot können zusätzlich auch Instanzen, Behörden und Einrichtungen einander im Einzelfall Personendaten bekanntgeben.

Seite teilen