Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)

Die zuständige kantonale Erziehungsberatungsstelle führt das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) durch. Bei der Ermittlung des Bedarfs des Kindes an einem besonderen Volksschulangebot arbeiten die kantonalen Erziehungsberatungsstellen mit allen Instanzen der Zivil- und Strafrechtspflege, den Verwaltungsbehörden, den öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie mit Personen aus dem schulischen, therapeutischen, medizinischen und sozialen Bereich zusammen. Das SAV wird mit einem Fachbericht einschliesslich einer Empfehlung an das zuständige regionale Schulinspektorat abgeschlossen.

Im Einzelfall können die obengenannten Instanzen, Behörden, Einrichtungen, Personen und kantonalen Erziehungsberatungsstellen einander Personendaten von Schülerinnen und Schüler, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, insbesondere über die Gesundheit sowie das familiäre, soziale und schulische Umfeld, bekannt geben, wenn die Daten zur Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe zwingend erforderlich sind. Besondere Geheimhaltungspflichten wie das Berufsgeheimnis bleiben vorbehalten.

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