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Internetzugang (insbesondere Schule ans Internet SAI)

Internet Service Provider (wie beispielsweise die Swisscom) bieten den Kundinnen und Kunden in der Regel zusätzlich zum Internetzugang technische Schutzmassnahmen zum Schutz der Infrastruktur sowie der Nutzenden an, so insbesondere den Einsatz von Kategorienfiltern und das Aufbrechen von sicheren SSL-Verbindungen (sog. SSL-Interception bzw. SSL-Inspection):

  • Einsatz von Kategorienfiltern: Damit Webseiten mit problematischen Inhalten (z.B. Waffen, Alkohol, Rassismus usw.) durch den Benutzenden nicht aufgerufen werden können (White-List und/oder Black-List).
  • SSL-Interception: Damit problematische Inhalte trotz Verschlüsselung erkannt und eliminiert werden können (z.B. eine verschlüsselte Suchanfrage von Google).

Achtung Datenschutz: Die Durchführung einer SSL-Interception bedingt die Bearbeitung von (allenfalls besonders schützenswerten) Personendaten und kann aus diesem Grund eine Vorabkontrollpflicht im Sinne von Art. 17a KDSG auslösen.

Die Swisscom offeriert allen Schweizer Schulen einen kostenlosen Internetanschluss sowie eine Sicherheitslösung an (sog. SAI-Anschluss). Der vom Kanton Bern mit der Swisscom für die bernischen Schulen abgeschlossene Rahmenvertrag sieht keine SSL-Interception vor.

Die Gemeinden können aber, losgelöst vom kantonalen SAI-Angebot, auch direkt bei einem Internet-Service-Provider, einen Internetzugang und allenfalls weitergehende Dienstleistungen beziehen. Beinhalten diese Dienstleistungen die Vornahme einer SSL-Interception, ist die Frage einer Vorabkontrollpflicht mit der zuständigen kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle zu klären. Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle kann sich mit datenschutzrechtlichen Fragen an die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle wenden.

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