WhatsApp ist ein 2009 gegründeter Instant-Messaging-Dienst, der seit 2014 Teil von Meta Platforms (frühere Facebook, Inc.) ist. Wird WhatsApp genutzt, übermitteln die Nutzenden fortlaufend ihre auf dem Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten in die USA. Dabei werden auch Kontaktdaten von Personen in die USA bekannt gegeben, die WhatsApp nicht installiert haben.
Diese Datenbearbeitungen verletzen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und wären nur dann rechtmässig, wenn ein ausreichender Rechtfertigungsgrund vorläge. Für diese Datenbearbeitungen bestehen jedoch weder eine gesetzliche Grundlage noch werden sie durch ein überwiegendes privates Interesse gerechtfertigt. Ausserdem können nicht alle Personen, die im Adressbuch verzeichnet sind, in diese Datenbekanntgabe eingewilligt haben. Die begangenen Persönlichkeitsverletzungen erweisen sich daher als widerrechtlich, und die Nutzung von WhatsApp setzt somit die Verletzung der Persönlichkeitsrechte derjenigen Personen voraus, die im jeweiligen Adressbuch verzeichnet sind.
Lehrpersonen und andere schulische Mitarbeitende sollen Schülerinnen und Schüler nicht dazu verleiten, die Persönlichkeitsrechte von Drittpersonen zu verletzen bzw. sollen nicht von durch die Schülerinnen und Schüler bereits begangenen Persönlichkeitsverletzungen einen Nutzen ziehen. Ebenso wenig sollen Lehrpersonen und andere schulische Mitarbeitende zwecks Erfüllung ihrer schulischen Aufgaben Persönlichkeitsverletzungen begehen. Die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle hält fest, dass die Verwendung von WhatsApp im schulischen Kontext nicht zulässig ist.