Bei der Nutzung von sozialen Medien durch die Schule ist generell Vorsicht geboten, da sie zu unrechtmässigen Bearbeitungen von Personendaten (heikle Datenerfassung, -speicherung und -weiterbearbeitung) führen kann. Die zentralen Fragen (siehe LINK Merkblätter Google, MS 365, Apple School Manager) sind vor der Implementierung im Konzept zu klären.
Die Verwendung von sozialen Medien ist daher auf ein Minimum zu beschränken und sollte nur für administrative Zwecke (Informationen über Schulfeste, Schulexkursionen usw.) verwendet werden. Die auf diesem Weg bekannt gemachten Informationen müssen auch auf andere Weise zugänglich sein. Damit bleibt die Nutzung von sozialen Medien für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler freiwillig.
Werden dennoch Personendaten (z.B. Namen) von Lehrpersonen, Schulleitungen etc. bekannt gegeben, ist deren vorgängige Einwilligung einzuholen.