Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatung stellt die kinder- und jugendpsychologische sowie die schulpsychologische Versorgung in der Volksschule sicher. Die Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater unterstehen als (Schul-)Psychologinnen und (Schul-)Psychologen dem Berufsgeheimnis. Zudem unterstehen sie als Behördenmitglieder dem Amtsgeheimnis.

Berichte der Erziehungsberatung beinhalten besonders schützenswerte Personendaten. Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe solcher Daten, siehe dazu unter Bekanntgabe von Personendaten.

Eine Lehrperson darf sämtliche Daten an die Erziehungsberatung weitergeben, welche für die Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind. Wenn sich Lehrpersonen von der Erziehungsberatung beraten lassen, sollten sie – sofern nicht notwendig – die Identität von Schülerinnen und Schülern nicht bekannt geben.

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