Logo Kanton Bern / Canton de BerneLehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Dokumentenmappe

Jede Person hat Anspruch auf Einsicht in die eigenen Personendaten.
Schülerinnen und Schüler und Eltern von nicht urteilsfähigen Schülerinnen und Schüler haben ein Einsichtsrecht in die Dokumentenmappe.

In die Dokumentenmappe gehören:

  • Individuelle Schullaufbahnentscheide,
  • Bestätigung des Unterrichtsbesuchs (Kindergarten, Basisstufe, Cycle élémentaire und 3. Schuljahr),
  • Protokolle für die Standortgespräche und
  • Beurteilungsberichte

Die Dokumentenmappe ist bis zum Austritt aus der jeweiligen Stufe aufzubewahren. Anschliessend ist sie der Schülerin oder dem Schüler zu übergeben. Ein Doppel davon ist für die Dauer von 15 Jahren aufzubewahren (digital oder analog).

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