Dieses Datenschutzlexikon richtet sich an Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulverwaltungen, Schulbehörden, Fachpersonen und Eltern, die Fragen zu Datenbearbeitungen im Volksschulbereich haben.
Im Datenschutzlexikon finden Sie unten in den entsprechenden alphabetisch geordneten Stichwörtern
- die wichtigsten Begriffe, Grundsätze und Informationen zum Datenschutz
- Antworten zu den in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen
Beispiele:
- Darf die Schule die Porträts meiner Kinder im Internet veröffentlichen?
Siehe unter Bild- und Tonaufnahmen in der Schule - Darf ich als Elternteil an der Theateraufführung die Kinder fotografieren?
Siehe unter Bild- und Tonaufnahmen in der Schule - Darf ich als Lehrperson Gesundheitsprobleme der Schülerinnen und Schüler im Lehrerzimmer diskutieren?
Siehe unter Bekanntgabe von Personendaten - Darf ich als Lehrperson mit meinen Schülerinnen und Schülern über WhatsApp kommunizieren?
Siehe unter WhatsApp - Darf ich als Lehrperson die Beurteilung/Note der Schülerinnen und Schüler auf Google Class Room oder anderen Plattformen rückmelden?
Siehe unter Google Workspace für Education - Darf das Schulareal mit Videogeräten überwacht werden?
Siehe unter Videoüberwachung
Idealerweise ist ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nach einer angemessenen Ausbildung, Förderung und Betreuung auf der einen Seite und dem Bedürfnis des Einzelnen nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite herzustellen. Der unüberlegte Datenaustausch mit jedermann ist genauso zu verhindern wie die systematische Zurückhaltung wichtiger Daten aus Angst vor Fehlern. Die Arbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler sollte im Mittelpunkt stehen und nicht unnötig erschwert oder gar verunmöglicht werden. Die Interessen einzelner Schülerinnen und Schüler müssen dort ihre Schranken finden, wo ein effizienter Schulbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann und dadurch der Ausbildungsauftrag der Volksschule infrage gestellt wird.
Antworten auf Fragen, die Sie nicht in diesem Datenschutzlexikon finden, erhalten Sie bei der Datenschutzaufsichtsstelle Ihrer Gemeinde resp. Ihres Schulverbands. Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle kann sich mit datenschutzrechtlichen Fragen an die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern, die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern sowie an die PHBern (Beratung Schulinformatik) wenden.