Bekanntgabe von Daten an die Schulkommission
Die Schulkommissionen haben die kommunale Aufsicht und die strategische Führung über die Schule inne. Sie sorgen für die Verankerung der Schule in der Gemeinde, stellen den Schulbesuch der Kinder sicher, sind verantwortlich für die Führung der Schulleitung und für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Sie nehmen keine operativen Aufgaben wahr, ausser bei Fragen, welche den Grundrechtsanspruch des Kindes auf Unterricht betreffen (bspw. Unterrichtsausschluss). Die Schulkommission hat im Einzelfall Anspruch auf Daten, die sie zur beschriebenen gesetzlichen Aufgabenerfüllung benötigt.
Protokolle der Schulkommissionssitzungen
Die Sitzungen der Schulkommissionen sind in der Regel nicht öffentlich. Es gilt das Sitzungsgeheimnis.
Die Sitzungsprotokolle sind nur den Sitzungsteilnehmenden zugänglich. Stellt eine Person gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip ein Gesuch um Informationszugang, ist unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu prüfen, ob Einsicht in die Sitzungsprotokolle gewährt werden kann. Enthält das Protokoll besonders schützenswerte Personendaten von Dritten, müssen diese ihre Einwilligung zur Bekanntgabe geben oder die Daten müssen anonymisiert werden.
Die Öffentlichkeit wird über Entscheide von allgemeinem Interesse informiert. Dies betrifft beispielsweise Entscheide über die strategische Ausrichtung der Schule.